Nachtbetreuung

 

Unter Nachtbetreuung versteht man die Betreuung durch eine Pflegeperson, die die ganze Nacht in der Wohnung des Pflegebedürftigen verbringt. Dies kann z. B. dann notwendig sein, wenn Hilfe in der Pflege oder bei Toilettengängen in der Nacht notwendig ist, oder wenn ein Demenzerkrankter nachtaktiv ist und sein pflegender Angehöriger, weil er tagsüber schon im Einsatz war, ausschlafen muss.


Kosten:

Kosten für die Nachtbetreuung von 8 Stunden (22:00 bis 6:00 Uhr oder andere vereinbarte Zeiten):


  • Nachtwache pro Nacht 150,- €




 
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